Praktische Baukalkulation
5. Aufl. 2022
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S. 2215. Vollkosten- und Teilkostenkalkulation
Die ÖNORM B 2061 ermöglicht die Preisermittlung nach dem System der Vollkostenrechnung oder der Teilkostenrechnung.
5.1. Kostenbegriffe
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Kriterium | Kostenart |
Zurechenbarkeit |
|
Verhalten bei Beschäftigungsänderung |
|
Umfang der Zurechnung |
|
Abb 65: Kostenbegriffe
5.1.1. Einzelkosten – Gemeinkosten (Basis der Vollkostenrechnung)
Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten ist vor allem für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bedeutsam. Einzelkosten werden einer bestimmten Bezugsbasis direkt zugerechnet. Im Regelfall handelt es sich dabei um den Kostenträger (die betriebliche Leistung, zB Baustelle).
Als Gemeinkosten werden hingegen solche Kosten bezeichnet, die den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden, weil entweder kein unmittelbarer Leistungszusammenhang besteht (echte Gemeinkosten) oder weil sie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Kostenrechnung nicht für jedes Produkt (Baustelle)...