Umsatzsteuer-Handbuch 2024
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4 Bemessungsgrundlage für die Lieferungen, sonstigen Leistungen und den Eigenverbrauch
UStR zu § 4:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |
1. Entgelt | 643 |
2. Zusätzliche Entgelte | |
2.1 Freiwillige Aufwendungen | |
2.2 Entgelt von dritter Seite | |
3. Durchlaufende Posten | |
3.1 Allgemeines | |
3.2 Einzelfälle | |
4. Differenzbesteuerung | derzeit frei |
5. Pfandschein und Spiel mit Gewinnmöglichkeit | derzeit frei |
6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz | |
6.1 Allgemeines | |
6.2 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer | |
6.3 Weitere Einzelfälle | |
7. Geschäftsveräußerung im Ganzen | |
8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch | |
8.1 Dauernde Entnahme | |
8.2 Vorübergehende Nutzung | |
8.3 Entnahme der sonstigen Leistung | |
9. Normalwert als Bemessungsgrundlage ab | |
10. Bemessungsgrundlage bei Mehrzweckgutscheinen im Zeitpunkt der Einlösung – Rechtslage für ab ausgestellte Gutscheine |
1. Entgelt
644
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die USt selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag.
Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch gegeben werden und daher kein Leistungsentgelt darste...