Umsatzsteuer-Handbuch 2024
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 1a Konsignationslagerregelung
UStR zu Art 1a:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |
1. Konsignationslagerregelung (ab ) | |
2. Rücksendung | |
3. Ersetzung des Erwerbers | |
4. Zerstörung, Verlust und Diebstahl | |
5. Zusammenfassende Meldung bei Inanspruchnahme der Konsignationslagerregelung |
1. Konsignationslagerregelung (ab )
3691
Mit treten die gesetzlichen Bestimmungen zur Konsignationslagerregelung in Kraft. Die Bestimmungen gelten nur für Verbringungen von Waren, deren Beförderung oder Versendung nach dem beginnt. Durch diese Vereinfachungsregel soll verhindert werden, dass sich der Lieferer bei einer Verbringung in einem anderen Mitgliedstaat registrieren lassen muss. Sie bewirkt, dass die Besteuerung im Zeitpunkt der Verbringung ins Konsignationslager aufgeschoben wird und erst bei der Lieferung an den Erwerber erfolgt. Liegen die Voraussetzungen für die Anwendung der Konsignationslagerregelung vor, ist die Verbringung eines Gegenstandes in einen Mitgliedstaat (Konsignationslagerstaat) nicht steuerbar. Die grenzüberschreitende Warenbewegung ist der tatsächlichen Lieferung an den „geplanten Erwerber“ zuzurechnen. Diese Lieferung ist dann unter den allgemeinen Voraussetzungen im Ursprungsland als ...