Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4917-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2024

§ 26 Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Melhardt

UStR zu § 26:

3441

Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird.

Vollständig ausgenommen sind demnach

  • die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262 Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Unionszollkodex (UZK), ABl. Nr. L 269 vom S. 1, da in § 5 Abs. 2 UStG 1994 eine gesonderte Regelung für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei der Wiedereinfuhr von im Drittland bearbeiteten (veredelten) Gegenständen vorgesehen ist und

  • ab die sinngemäße Anwendbarkeit des in Art. 124 Abs. 1 lit. e UZK vorgesehenen Erlöschens einer Zollschuld, da im Mehrwertsteuerrecht ein Erlöschen der Steuerschuld nicht vorgesehen ist (vgl. , UB).

Die Vorschriften zum Erlass oder der Erstattung nach Art. 116 bis 123 UZK sind für die Einfuhrumsatzsteuer insoweit eingeschränkt anzuwenden, als die Einfuhrumsatzsteuer nicht erlassen oder erstattet wird, wenn der Antragsteller in vollem Umfang zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt ist. Eine Ausnahme davon ist nur dann möglich, wenn ein Anwendungs...

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