Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4917-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2024

§ 18a Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister (BGBl. I 106/2023)

Melhardt

UStR zu § 18a:


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Rz
1. Allgemeines
2599
2. Begriffs- und Ortsbestimmungen
2599a
2.1. Begriffsbestimmungen
2599a
2.2. Ortsbestimmungen
2599b
3. Ausnahmen
2599c
4. Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
2599e

1. Allgemeines

2599

Ab besteht für Zahlungsdienstleister die Verpflichtung, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen, aufzubewahren und solche Zahlungen an die Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu melden. Dies gilt für Zahlungsdienstleister, deren Herkunfts- oder Aufnahmemitgliedstaat Österreich ist. Die Mitgliedstaaten haben die gesammelten Informationen an eine europäische Datenbank, das zentrale elektronische Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP), zu übermitteln, wo sie zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden.

2. Begriffs- und Ortsbestimmungen

2.1. Begriffsbestimmungen

2599a

Für die nähere Bestimmung der unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten fallenden Vorgänge ist primär auf Begriffe, die im Za...

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