BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 45a Mitarbeitergespräch
Anmerkung: Das jährliche Mitarbeitergespräch soll einerseits die Personalplanung und -entwicklung stützen, andererseits soll es den Bediensteten auch die Erhaltung und den Ausbau ihrer Kenntnisse und damit auch die aktive Beeinflussung ihrer Berufslaufbahn ermöglichen. Abgekoppelt von einer (allfälligen) Leistungsfeststellung soll jährlich ein Gespräch zwischen Bedienstetem/Bediensteter und unmittelbarer Führungskraft geführt werden. Dabei soll eine Vereinbarung über die zu erreichenden Ziele – welche sich aus den Organisationszielen ableiten sollten – und die zu erfüllenden wesentlichen Aufgaben getroffen werden. Im nächsten Jahr soll auf der Grundlage des Vereinbarten erörtert werden, ob die Ziele überschritten, erreicht oder nicht erreicht worden sind und welche Gründe dafür ausschlaggebend waren. Der zweite Teil des Mitarbeitergesprächs soll sich Maßnahmen zur Leistungserhaltung und -steigerung widmen. Die Ergebnisse dieses Teils sollen der personalführenden Stelle zukommen, die damit wichtige Anhaltspunkte für die vorausschauende Planung (vor allem hinsichtlich des Ausbildungsbedarfs) erhält.
Im dritten Teil des Mitarbeitergesprächs sollen Ökologisierun...