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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 42a

Stanislav Horvat

Aus den Materialien zum EWR-Dienstrechtsanpassungsgesetz:

Wie im Allgemeinen Teil der Erläuterungen dargelegt, ist bei der Abgrenzung jener Bereiche des öffentlichen Dienstes, die zulässigerweise Inländern vorbehalten bleiben, eine funktionale Betrachtungsweise geboten. Im neuen § 42a BDG 1979 sollen die diesbezüglichen Kriterien aus der Judikatur des EuGH übernommen werden.

§ 42a BDG 1979 erfüllt eine zweifache Funktion. Zum einen wird eine Verwendungsbeschränkung normiert: Beamten, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, dürfen die im § 42a BDG 1979 umschriebenen Verwendungen nicht zugewiesen werden. Zum anderen werden mit der Umschreibung im § 42a BDG 1979 jene Verwendungen definiert, für die gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a BDG 1979 die österreichische Staatsbürgerschaft zwingend Ernennungserfordernis ist. Wenn im § 42a BDG 1979 eine generell-abstrakte Umschreibung der Inländern vorbehaltenen Verwendungen vorgesehen ist, so liegt dies – neben der erheblichen Problematik einer Auflistung – vor allem darin begründet, dass eine auf den konkreten Arbeitsplatz abstellende Prüfung den Bedürfnissen der Praxis wie auch der Judikatur des EuGH besser entsprechen dürfte, die regelmäßig auf Stellen (Verwendungen) und die mit ihnen verbundenen Tätigkeiten, nicht etwa auf...

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