BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 35 Planungskonferenz der Verwaltungsakademie
Anmerkung: Der bisher gesetzlich vorgesehene Beirat der Verwaltungsakademie wird durch eine reine Planungskonferenz ersetzt, auf welcher das voraussichtliche Bildungsprogramm für das kommende Jahr vorgestellt und besprochen werden soll. Sie soll außerdem als eine Plattform für den Austausch zur Aus- und Weiterbildung dienen.