BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 34 Aufgabenbereich
Anmerkung: Neben dem Hauptschwerpunkt Management-Training und der Bereitstellung der Grundausbildung für jene Ressorts, die über keine eigene Ausbildungseinrichtung verfügen, soll im Ausbildungsangebot eine Fokussierung auf verwaltungsspezifische Themenstellungen vorgenommen und sollen auch breiter angelegte Ausbildungsangebote für Bundesbedienstete bereitgestellt werden. Ein entsprechendes Ausbildungs-Controlling ist auch in diesem Bereich durchzuführen. Mit der Dienstrechts-Novelle 2008, BGBl I 2008/147, sind die Bestimmungen zum so genannten Aufstiegskurs aufgehoben worden. Mit der Einführung der Wirkungsorientierung im Rahmen der Haushaltsrechtsreform 2013 erhielt diese eine besondere strategische Bedeutung in der Bundesverwaltung und wurde daher auch in Katalog der von der Verwaltungsakademie des Bundes bereitzustellenden Ausbildungsinhalte aufgenommen.