BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 613Anlage 1 - Ernennungserfordernisse und Definitivstellungserfordernisse
Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (§ 4 Abs. 1 bis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:
1. VERWENDUNGSGRUPPE A 1
(Höherer Dienst)
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
1.1. Eine in den Z 1.2 bis 1.11.4 angeführte oder gemäß § 137 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Z 1.12 bis 1.19 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Anmerkung: Ein anlässlich der Besoldungsreform 1994 notwendiger Schritt war die Zuordnung aller Arbeitsplätze zu den einzelnen Funktionsgruppen sowie die Schaffung von gesetzlichen Richtverwendungen. Dieser Zuordnung ging eine Bewertung der einzelnen Arbeitsplätze voraus.
Mit der Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl I 2005/80, erhielt der Richtverwendungskatalog eine Neufassung, da viele der anlässlich der Besoldungsreform ausgesuchten Richtverwendungen mittlerweile veraltet waren bzw die Arbeitsplätze in dieser Form nicht mehr bestanden. Diese neu gefassten Richtverwendungen enthalten aktuelle Organisationsstrukturen ...