BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 277a Zustellung mit Zustellnachweis
Anmerkung: Aus den Erläuterungen zur 2. Dienstrechts-Novelle 2022:
In § 277a werden jene Fälle angeführt, in denen – über § 35 Abs. 7 ZustG hinaus – auf Grund des dienstlichen Zusammenhangs die elektronische Zustellung mit Zustellnachweis als nicht bewirkt gelten soll. Diese Ergänzung umfasst Fälle, in denen die Empfängerin oder der Empfänger von den elektronischen Verständigungen Kenntnis erlangt hatte, aber während der Abholfrist vom Dienst abwesend war (Z 1) oder die Abholung aus technischen Gründen, etwa aufgrund technischer Ausfälle oder nicht (mehr) gegebenem Zugang zur Serviceplattform, nicht möglich ist (Z 2). Dadurch sollen jene Fälle umfasst werden, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Empfängerin oder der Empfänger Zugriff auf die für die Abholung vorgesehene Serviceplattform hat und somit eine für die Empfängerin oder den Empfänger benachteiligende Verkürzung der Rechtsmittelfrist vermieden werden.
Die Zustellung wird jedoch innerhalb der Abholfrist, an dem der Rückkehr in den Dienst folgenden Tag, an dem das Dokument abgeholt werden könnte (Z 1), bzw mit dem Zeitpunkt, an dem die Abholung wieder technisch möglich ist (Z 2), wirksam. Dies ents...