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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 273 Anwendungsbereich und Einteilung

Stanislav Horvat

Anmerkung: Die bisherigen für die Schulaufsicht vorgesehenen dienstrechtlichen Bestimmungen wurden mit BGBl I 2018/102 in das Übergangsrecht des 13. Unterabschnitts des zweiten Abschnitts des Schlussteils des BDG 1979 übergeführt. Somit blieben für bereits ernannte Organe der Schulaufsicht die bisherigen Verwendungsgruppen bestehen (Abs 1).

Für Fachinspektorinnen und Fachinspektoren des Minderheitenschulwesens ergaben sich durch die gegenständliche Novelle keine Änderungen, diesen obliegt weiterhin die Wahrnehmung der im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten sowie im Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland vorgesehenen Aufgaben (Abs 3 und Abs 4).

Den Schulinspektorinnen und Schulinspektoren der Verwendungsgruppen SI 1 und SI 2 obliegt jedoch ab die Wahrnehmung der gemäß § 225 und § 226 BDG 1979 dem Schulqualitätsmanagement zukommenden Aufgaben (Abs. 5).

Abs. 6 erklärt die für die Leitung einer Bildungsregion vorgesehenen dienstrechtlichen Bestimmungen und zum Amtstitel „Leiterin der Bildungsregion“ bzw. „Leiter der Bildungsregion“ auf die mit der Leitung einer Bildungsregion bestellten Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte der Verwendungsgruppe...

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