BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 269 Überleitung in andere Verwendungsgruppen
Anmerkung: § 269 entspricht, soweit dies für die Berufsoffiziere in Betracht kommt, dem für die Allgemeine Verwaltung geltenden § 254.
Der VwGH hat zur Frage der Überleitung vom Dienstklassensystem in das Funktionsgruppenschema, sei es gemäß § 254 Abs. 1 BDG 1979 iVm § 134 Abs. 1 GehG 1956, sei es gem § 269 Abs. 1 BDG 1979 iVm § 154 Abs. 1 GehG 1956, zum Ausdruck gebracht, dass die Überleitung des Beamten auf Grund eigener Option ausgehend von der bisher im Dienstklassensystem erreichten besoldungsrechtlichen Stellung erfolgt und eine Neudurchrechnung im Funktionszulagenschema ausgehend vom Vorrückungsstichtag nicht vorgesehen ist (Hinweis Erkenntnisse vom , 98/12/0234, vom , 98/12/0274 sowie vom , 2003/12/0116, betreffend Überleitungen in die Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst sowie das E vom , 97/12/0345, betreffend eine Überleitung in die Besoldungsgruppe Militärischer Dienst). Gemeinsam war den diesen Erkenntnissen zu Grunde liegenden Beschwerdefällen, dass ausgehend von einem nicht in Zweifel stehenden Vorrückungsstichtag die im Zeitpunkt der Option im Dienstklassensystem erreichte besoldungsrechtlich...