BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 267 Einteilung
Anmerkung:
Die § 267 bis 272 enthalten […] Regelungen für jene Berufsoffiziere, die nicht in das durch die BDG-Novelle 1994 geschaffene M-Schema optiert haben. Es sind dies geltende Regelungen aus dem Besonderen Teil sowie den bisherigen Übergangsbestimmungen des BDG 1979. Ergänzt werden sie durch die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Ernennungen in die Verwendungsgruppen H 1 und H 2, die Zulässigkeit von Funktionsbetrauungen sowie die Überleitung in die Besoldungsgruppe „Militärischer Dienst“.