BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 265 Leistungsfeststellung
Anmerkung: Diese Bestimmung enthält Sonderregelungen zur Leistungsfeststellung von Wachebeamten/Wachebeamtinnen der Verwendungsgruppe W 2, wodurch diese im Falle von kurzfristigen Arbeitsplatzwechseln vor „nicht wettzumachenden Verlusten im Zusammenhang mit einer Beförderung“ geschützt werden sollen.