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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 254 Überleitung in andere Verwendungsgruppen

Stefan Stacher-Ritter

Anmerkung: § 254 regelt die dienstrechtlichen Aspekte der Option aus der Besoldungsgruppe der Beamten/Beamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und der Beamten/Beamtinnen in handwerklicher Verwendung in das neue A-Schema. Im Abs 1 wird aus Gründen der Rechtssicherheit klargestellt, dass Optionserklärungen in das neue Schema nur dann eine Überleitung bewirken, wenn sie unbedingt abgegeben werden. Für die Beamten/Beamtinnen in Unteroffiziers-Funktion in militärischen Verwendungen sieht Abs 2 abweichend vom Abs 1 eine Option in das M-Schema vor. Nachdem „militärischer Dienst“ naturgemäß nur beim Heer zu leisten ist, wird für diese Beamten/Beamtinnen eine solche Option nur dann vorgesehen, wenn ihr Arbeitsplatz eben diesem „militärischen Dienst“ zuzuordnen ist. Den im Gegensatz dazu in der Heeresverwaltung verwendeten Beamten/Beamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung ist die Option in das A-Schema möglich. Abs 3 schließt jene Beamten/Beamtinnen von einer Option in das A-Schema und das M-Schema aus, für die bereits eine Optionsmöglichkeit in eine der Besoldungsgruppen „Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung“ (PT-...

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