BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 253a Ernennungserfordernisse
Anmerkung: In der Anlage 1 stellen die Ernennungserfordernisse bei einigen fernmeldespezifischen Verwendungen der (alten) Besoldungsgruppe der Beamten der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung auf die Zurücklegung von Praxiszeiten in der Post- und Telegraphenverwaltung ab. Da aber Beamte/Beamtinnen in diesen Bereichen nach wie vor Praxiszeiten in der (vormaligen) Post- und Telegraphenverwaltung aufweisen können, sind diese Zeiten den Praxiszeiten im PTA-Bereich oder in der Fernmeldebehörde gleichzustellen, um ungerechtfertigte Benachteiligungen zu vermeiden.