BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 249b Ernennungserfordernisse
Anmerkung:
Um eine zusätzliche Aufblähung der Anlage 1 zu vermeiden, wurden die besonderen Ernennungserfordernisse für die einzelnen Verwendungsgruppen des PF-Schemas nicht gesondert, sondern gemeinsam mit den für das PT-Schema vorgesehenen Ernennungserfordernissen geregelt. Abs. 1 verweist auf diesen Umstand. Die Abs. 2 bis 4 entsprechen dem für das PT-Schema geltenden § 229 Abs. 1 bis 3 BDG 1979.