BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 249a Anwendungsbereich
Anmerkung: In diesem Unterabschnitt wird das speziell für das PF-Schema geltende Dienstrecht geregelt. „Die dienst- und besoldungsrechtliche Gliederung des PF-Schemas entspricht der des PT-Schemas, doch werden die Dienstzulagengruppen im PF-Schema als „Funktionsgruppen“ bezeichnet.“
Durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 161/1999 wurde der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft die Ermächtigung eingeräumt, vom allgemeinen Beamtendienstrecht abweichende Regelungen zu treffen. Diese Ermächtigung betraf den größten Teil der Beamten des PT-Schemas, nämlich jene, die im ausgegliederten Bereich verwendet wurden, nicht aber die Beamten, die im Bereich des BM für Wissenschaft und Verkehr (nunmehr: BM für Verkehr, Innovation und Technologie) in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung verwendet wurden und die damals ebenfalls dem PT-Schema angehörten. Da sich von da an das Dienst- und Besoldungsrecht dieser Beamten vom Dienst- und Besoldungsrecht der Beamten im PTA-Bereich unterscheiden konnte, wurden die Beamten der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung von Gesetzes wegen in eine gesonderte Besoldungsgruppe („Beamte der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung“, Kurzbezei...