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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 248d Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 138/2017

Stanislav Horvat

Anmerkung: Die Erläuterungen halten zum Entfall des Abs 1 und zur Übergangsbestimmung des Abs 2 fest:

Die Übergangsbestimmung des § 248d Abs. 1 läuft mit Ablauf des aus. Die Bestimmungen des 5. Unterabschnittes des 7. Abschnittes des Besonderen Teiles sind für die Schulen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung konzipiert und daher auf die land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten nur mit bestimmten Maßgaben anwendbar. Diese Maßgaben werden nunmehr in § 207j aufgenommen. Die Übergangsbestimmung zum Bestellungsverfahren (Abs. 2) findet auf Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf eine mit Ende Bewerbungsfrist ausgeschriebene Leitungsfunktion fristgerecht beworben haben, weiterhin ihre Anwendung.

Zu Abs 4:

Durch das Bildungsreformgesetz 2017, BGBI I Nr. 138/2017, wurden die Bestimmungen zur Bestellung leitender Funktionen im Schuldienst sowie die Behördenstruktur bei den Schulbehörden des Bundes in den Ländern grundlegend geändert.

Um für die nach den bis geltenden Auswahlkriterien ausgeschriebenen Planstellen eine Abwi...

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