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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 248b Lehrer an Akademien für Sozialarbeit

Stanislav Horvat

Anmerkung: § 248b BDG 1979 und § 92a VBG schufen die dienst- und besoldungsrechtliche Grundlage für die Mitverwendung an Fachhochschulen bzw Zuweisung von Bundeslehrern zu privaten Fachhochschulträgern.

Zwecks Überführung der Akademien für Sozialarbeit in Fachhochschul-Studiengänge war die Schaffung dienst- und besoldungsrechtlicher Grundlagen für die Verwendung der „Lehrer der Sozialakademien“ an Fachhochschul-Studiengängen erforderlich. Dabei bestanden folgende Varianten:

Lehrer, die zur Gänze an den neuen FH-Studiengängen Dienst verrichten: Darauf konnte das Rechtsinstitut der Dienstzuteilung angewendet werden.

Lehrer, die teilweise den Dienst an der (auslaufenden) Akademie für Sozialarbeit und teilweise an den FH-Studiengängen verrichten: Darauf konnte das Rechtsinstitut der Mitverwendung angewendet werden.

Lehrer, die zunächst weiter an der Sozialakademie verblieben und wegen des Auslaufens dieser Einrichtungen dort mit geringerer Lehrverpflichtung beschäftigt wurden: Dieser Fall bedurfte keiner besonderen gesetzlichen Regelung.

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