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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 248 LEHRER

Stanislav Horvat

Anmerkung: Zu Abs 1: Aus den Erläuterungen zum Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002:

Bis zum Jahre 1970 waren für Lehrer im L-2-Bereich drei Verwendungsgruppen vorgesehen: L 2 V für Lehrer an Volksschulen, L 2 HS für Lehrer an Haupt- und Sonderschulen und L 2 B für Lehrer an Berufsschulen. Daneben gehörte diesen Verwendungsgruppen auch eine Reihe von Lehrern für bestimmte Unterrichtsgegenstände mit bestimmter einschlägiger Ausbildung an.

Als im Jahre 1970 die Pflichtschullehrerausbildung an die neu geschaffenen Pädagogischen Akademien übertragen wurde, wurden durch die 2. Gehaltsüberleitungsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 244, die Verwendungsgruppen und Ernennungserfordernisse mit Wirkung vom neu geregelt. Die Pflichtschullehrertätigkeiten, für die eine Ausbildung an den Pädagogischen Akademien vorgesehen war, wurden den neu geschaffenen Verwendungsgruppen L 2a 1 und L 2a 2 zugeordnet. Die übrigen Lehrertätigkeiten blieben den bisherigen Verwendungsgruppen zugeordnet, doch erhielten diese Verwendungsgruppen neue Bezeichnungen: L 2b 1 für L 2 V, L 2b 2 für L 2 HS und L 2b 3 für L 2 B.

In der Folge stellte sich heraus, dass die Verwendungsgruppen L 2b ...

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