BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 245 Zeitlicher Geltungsbereich
Anmerkung: § 245 betrifft das E-Schema und hat einen ähnlichen Aufbau wie § 244. Die dienstrechtlichen Bestimmungen für die Überleitung in das E-Schema enthält § 262, die besoldungsrechtlichen Bestimmungen sind in den § 146 und 147 des Gehaltsgesetzes 1956 geregelt.