BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 244 Zeitlicher Geltungsbereich
Anmerkung: Der zweite und dritte Unterabschnitt der Übergangsbestimmungen regeln in den § 244 und 245 den zeitlichen Geltungsbereich für die Besoldungsgruppen des A- und des E-Schemas und bestimmen, ab wann Ernennungen in die neuen Verwendungsgruppen zulässig sind.