BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 225 Ausschreibung, Besetzung, Verwendung
Anmerkung: Die Erläuterungen zur 2. Dienstrechts-Novelle 2018 führen zu dieser Bestimmung Folgendes aus:
Durch das Bildungsreformgesetz 2017, BGBl I Nr. 138/2017, wurde mit Wirksamkeit vom die Behördenstruktur im Schulbereich in den Ländern reformiert und es wird für jedes Bundesland eine Bildungsdirektion als gemeinsame Bund-Länder-Behörde errichtet. Die Bildungsdirektion weist eine Untergliederung in den Präsidialbereich und in den Bereich Pädagogischer Dienst auf. Ein wesentliches Aufgabengebiet des Bereichs Pädagogischer Dienst besteht in der Steuerung des Qualitätsmanagements und der Arbeit an der Qualitätsentwicklung vor allem der durch regionale Teams in den Bildungsregionen einzurichtenden Schulaufsicht.
Zeitgleich mit der Einrichtung der Bildungsdirektionen wurden Außenstellen der Bildungsdirektion in den Bildungsregionen geschaffen. „Die Tätigkeit und Arbeitsweise der bisher in vielen Fällen beim Landesschulrat eingerichteten Schulaufsicht soll künftig überwiegend in diesen Außenstellen und damit dezentral in unmittelbarer Nähe der zugeordneten zu betreuenden Schulen erfolgen.“
Im Rahmen der Neuausrichtung der Schulauf...