BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 213e Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräch
Anmerkung: Die Erläuterungen halten zum Fort- und Weiterbildungs-(planungs)gespräch fest:
Beim Fort- und Weiterbildungsgespräch handelt es sich um eine verpflichtende individuelle Aus- und Weiterbildungsplanung unter Berücksichtigung gesamtschulischer Bedarfslagen. Eine solche einzeln oder in Kleingruppen erfolgende „regelmäßige“ Führung solcher Fort- und Weiterbildungsgespräche soll mit jeder Lehrperson zwar nicht jährlich, jedenfalls aber in einem Zeitrahmen von zwei bis drei Jahren jeweils mindestens einmal erfolgen.
Die mit der Führung der Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräche beauftragten Abteilungsvorstehungen und Fachvorstehungen haben eine Ausfertigung der Zusammenfassungen der Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräche der Schulcluster-Leitung oder der Schulleitung zu übermitteln.
Im Rahmen des Fort- und Weiterbildungsplanungsgespräches sollen die Überprüfung der digitalen Kompetenzen sowie die allfällige Festlegung entsprechender zu besuchender individueller Fort- und Weiterbildungen Berücksichtigung finden.