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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 213 Herabsetzung der Lehrverpflichtung

Stanislav Horvat

Anmerkung: § 213 enthält die für Lehrerinnen und Lehrer geltenden Sonderbestimmungen zur Herabsetzung der Wochendienstzeit nach den § 50a ff BDG 1979 und wurde mit BGBl I 1997/61 an die Änderung dieser Bestimmungen angepasst. Die Anpassung brachte folgende Neuerungen:

1.

Bei Lehrern ist das Beschäftigungsausmaß gemäß Abs. 2 nicht auf volle Verwaltungsstunden, sondern auf volle Unterrichtsstunden zu senken. Wie im § 50c Abs. 2 sind gemäß Abs. 6 aus zwingenden dienstlichen Gründen Abweichungen von der vollen Stundenzahl zulässig.

2.

Die Anrechnung auf Obergrenzen im Abs. 4 bezieht sich nur mehr auf Herabsetzungen der Lehrverpflichtung nach § 50a, da für Herabsetzungen nach § 50b keine Obergrenzen mehr vorgesehen sind.

3.

Die Schutzbestimmung des § 50c Abs. 3 vor einer Heranziehung zu Überstundenleistungen ist auf Lehrer nicht anzuwenden. Damit soll sichergestellt werden, daß sich bei den im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen Lehrern die Supplierverpflichtung nicht nur auf Vollbeschäftigte konzentriert, sondern daß auch Lehrer mit einem geringeren Beschäftigungsausmaß zu Supplierungen herangezogen werden können. Da das Schutzbedürfnis vor der Heranziehung ...

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