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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 211 Lehramtliche Pflichten

Stanislav Horvat

Anmerkung: Der VwGH hielt zu dieser Bestimmung fest:

Der Inhalt der einem Bundeslehrer in § 211 BDG 1979 zur Dienstpflicht gemachten sonstigen aus seiner lehramtlichen Stellung sich ergebenden Obliegenheiten ist an Hand des Schulrechts, insbesondere des SchUG 1986 und des SchOG 1962, zu ermitteln (zur „Verzahnung“ zwischen der dem § 211 BDG 1979 entsprechenden, für Pflichtschullehrer geltenden dienstrechtlichen Bestimmung des § 29 bzw. § 31 LDG 1984 mit dem Schulrecht Hinweis E , Zl 91/09/0162, und E , Zl 95/12/0063). Zu diesen Obliegenheiten gehört – soweit dies aus der Sicht des Beschwerdefalles von Bedeutung ist – auch die Pflicht zur Teilnahme an Lehrerkonferenzen (hier: Schulkonferenz) nach § 51 Abs. 2 iVm. § 57 SchUG 1986.

Die Dienstpflichten eines Lehrers sind durch die Aufgaben der Schule, insbesondere auch im Zusammenhang mit der inneren Ordnung des Schulwesens inhaltlich bestimmt, sodass im Sinne einer Verknüpfung dieser sich aus dem Schulrecht ergebenden Aufgaben mit den Dienstpflichten des Lehrers dieser nicht nur zur regelmäßigen Unterrichtserteilung und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Unterrichtszeit, sondern auch zur Erfüllung der sonstigen sich a...

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