BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 22a Zeugnis
Anmerkung: Aufgrund der zunehmenden Mobilität in der Berufswelt wurde mit der Dienstrechts-Novelle 2013, BGBl I 2013/210, auch für Beamtinnen und Beamte ein Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses normiert.