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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 207f Begutachtungskommission und Auswahlverfahren

Stanislav Horvat

Anmerkung: Aus dem Initiativantrag zum Bildungsreformgesetz 2017:

Zur Durchführung des Auswahlverfahrens und Beurteilung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die ausgeschriebene Leitungsfunktion wird bei jeder Bildungsdirektion von der Bildungsdirektorin oder dem Bildungsdirektor eine Begutachtungskommission eingerichtet.

Im Bundesschulbereich gehört der Begutachtungskommission die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor oder eine von ihr oder ihm zu bestellende fachlich geeignete Vertretung als Vorsitzende oder Vorsitzender, ein Organ der Schulaufsicht, eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Fachausschusses und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst als stimmberechtigte Mitglieder an.

Gem § 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist die Teilnahme der oder des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder einer oder eines von ihr oder ihm namhaft gemachten Bediensteten an den Sitzungen der Begutachtungskommission mit beratender Stimme vorgesehen.

Weiters gehört der Begutachtungskommission eine Expertin oder ein Experte jener Einrichtung, die das Assessment durchführt (Personalberateri...

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