BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 207b Inhalt der Ausschreibung
Anmerkung: Hinsichtlich des Inhaltes der Ausschreibung ist zusätzlich § 10a B-GlBG zu beachten.
Das Hauptaugenmerk der Novellierung des § 207b BDG 1979 richtet sich insbesondere auf Abs. 1 Z 4, in dem die Ausschreibung für eine leitende Funktion einen Hinweis zu enthalten hat, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen ist. Im Bereich der Gender- und Diversity-Aspekte sind insbesondere Erfahrungen mit dem Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, die Teilnahme an Projekten bezüglich Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung auszuführen. Gem § 207b Abs. 1 Z 2 BDG 1979 hat die Ausschreibung die Ernennungserfordernisse zu enthalten. Die Ernennungserfordernisse für die Leitung eines Schulclusters gelten durch die Erfüllung der Erfordernisse für eine Verwendung an einer der Schulen im Schulcluster als erfül...