BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 22 Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
Anmerkung: Durch den letzten Satz des § 22 BDG 1979 wird klargestellt, dass die letzte von zwei in ununterbrochener Reihenfolge ergangenen Leistungsfeststellungen mit negativem Kalkül auch dann eine Beendigung des Dienstverhältnisses bewirkt, „wenn sie nicht in Bescheidform, sondern in Form einer Mitteilung der Dienstbehörde ergangen und endgültig geworden ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Beamte dem von der Dienstbehörde mitgeteilten Beurteilungsergebnis schriftlich zustimmt oder es verabsäumt, innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung der Mitteilung die Leistungsfeststellungskommission anzurufen.“