BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 203a Zuständigkeit und Ausschreibungstermin
Anmerkung: „Soweit semesterweise Ausschreibungen vorgesehen sind, bietet Abs 2 die entsprechende gesetzliche Grundlage.“
Die Behördenstruktur im Bereich des Schulwesens wurde mit BGBl I 2017/138 geändert (Bildungsdirektionen als gemeinsame Bund-Land-Behörde statt Landesschulrat bzw Stadtschulrat für Wien).