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BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz (2. Auflage)

6a. Abschnitt - Hochschullehrpersonen

Vorbemerkungen zu § 200a ff: Durch das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005), wurden die bis dahin dem Akademien-Studiengesetz 1999 unterliegenden Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zusammenS. 379geführt und Pädagogische Hochschulen als neue Einrichtungen des tertiären Sektors errichtet. Durch das geänderte und erweiterte Aufgabenprofil erfolgte eine Abkehr vom traditionellen, auf Unterrichtserteilung und Schulbetrieb ausgerichteten Dienstrecht. Das Dienst- und Besoldungsrechts der Lehrkräfte (mit Ausnahme der an den Praxisschulen verwendeten Lehrkräfte) wurde – dem Hochschulcharakter der Einrichtung Rechnung tragend – inhaltlich weiterentwickelt. Die dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für Hochschullehrpersonen sind daher in einem eigenen Abschnitt des Besonderen Teiles des BDG 1979 (6a. Abschnitt), in einem eigenen Abschnitt des GehG (Abschnitt IVa) und in einem eigenen Abschnitt des VBG (Abschnitt IIa) zusammengefasst. Der Abschnitt 6a enthält somit die dienstrechtlichen Regelungen für (beamtete) Hochschullehrpersonen. Für die an Praxisschulen verwendete...

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