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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 190 Anwendungsbereich

Susanna Loibl-van Husen

Anmerkung: Den Vorgaben des Organisationsrechtes (UOG) entsprechend, das die Bundeslehrer/Bundeslehrerinnen an Universitäten und Hochschulen zu den Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen oder Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen zählt, werden die dienstrechtlichen Sonderbestimmungen für diese Beamten/Beamtinnen im 6. Abschnitt des Besonderen Teiles geregelt, der die Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen betrifft. Die Bundeslehrer/Bundeslehrerinnen an Universitäten und Hochschulen gehören aber dennoch weiterhin der Besoldungsgruppe der Lehrer/Lehrerinnen an. Auf sie sind, sofern der Unterabschnitt E nicht anderes anordnet, die allgemeinen Bestimmungen des Unterabschnittes A anzuwenden. Dabei ist jedoch auf das spezielle Verwendungsbild dieser Bundeslehrer/Bundeslehrerinnen Bedacht zu nehmen.

Mit Rücksicht auf das Verwendungsbild werden ausschließlich Lehrer/Lehrerinnen der Verwendungsgruppe L1 dem Unterabschnitt E zugeordnet. Für Lehrer/Lehrerinnen der Verwendungsgruppen L2, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes an Universitäten verwendet wurden, traf Art VIII des Bundesgesetzes vom , BGBl 1988/148 eine Sonderregelung. Ein weiteres Einordnungskrit...

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