BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 14a Konkurrenz von Verfahren nach § 14 und nach § 38 oder 40 Abs. 2
Anmerkung: In den Erläuterungen und der Rechtsprechung des VwGH ist zu dieser Regelung Folgendes ausgeführt:
Versetzungsverfahren nach den § 38 und 40 BDG und Ruhestandsversetzungsverfahren nach § 14 BDG stehen insofern in einem Konkurrenzverhältnis zueinander, als in beiden Verfahren der aktuelle Arbeitsplatz der Betroffenen zur Disposition steht: In beiden Verfahren spielt die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes eine zentrale Rolle. Die ständige Rechtsprechung geht davon aus, dass die Arbeitsplatzzuweisung im Rahmen eines Ruhestandsversetzungsverfahrens als speziellere Regelung in allen Fällen Vorrang vor derjenigen im Rahmen eines Versetzungsverfahrens hat. Diese Rechtsprechung stellt das Recht der Beamtinnen und Beamten auf Ruhestandsversetzung bei dauernder Dienstunfähigkeit einseitig über das berechtigte Interesse des Dienstgebers an der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes und führt in bestimmten Fallkonstellationen zu unbefriedigenden Ergebnissen, etwa dann, wenn die Prüfung der Dienstfähigkeit für einen bereits aufgelassenen oder in absehbarer Zeit aufzulassenden Arbeitsplatz zu erfolgen hat.
Zur Auflösung dieser Konk...