BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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S. 3366. Abschnitt - UNIVERSITÄTSLEHRER
Vorbemerkungen: Mit der Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten (BGBl I 2001/87) wurde das Dienstrecht für Universitätslehrer/Universitätslehrerinnen reformiert. Es sollte ein modernes, leistungsorientiertes vertragliches Dienstrecht für Universitätslehrer/Universitätslehrerinnen geschaffen werden.
Die Reformüberlegungen mündeten in die Schaffung eines neuen Dienstrechtsmodells:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschaftliche Mitarbeiterin (in einem Ausbildungsverhältnis),
Universitätsassistent/Universitätsassistentin (in einem vertraglichen Dienstverhältnis),
Vertragsprofessor/Vertragsprofessorin im befristeten Dienstverhältnis,
Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin im unbefristeten Dienstverhältnis.
Die neue Personalkategorie Staff Scientist sollte der Abdeckung von Funktionen dienen, die eine kontinuierliche Betreuung durch entsprechend qualifizierte Personen erfordern.
Die Struktur bis zu dieser Novelle war:
Universitätsassistent/Universitätsassistentin im zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
Universitätsassistent/Universitätsassistentin im provisorischen Dienstverhältnis,
Universitätsassistent/Universitätsassistentin i...