BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 152 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen für den Militärischen Dienst
Anmerkung: Die Materialien führen zu den § 152, 247 Abs 7 und 256 Abs 4 aus:
Im Hinblick auf die immer intensiver werdenden internationalen Verpflichtungen und Verflechtungen (zB Partnership for Peace [PfP]-Übungen) ist es notwendig und erforderlich, die im Inland bestehende Amtstitelregelung unter Berücksichtigung der internationalen militärischen Standards […] neu festzulegen.
Vor allem soll eine Abkoppelung der Amtstitelregelung von der besoldungsrechtlichen Stellung erreicht werden, weil sich diese Junktimierung nicht bewährt hat, und den steigenden Anforderungen kaum gerecht wird. Da dies eine sehr komplexe Regelung erfordert, welche es ermöglichen soll, flexibel auf internationale Verpflichtungen und Herausforderungen zu reagieren, scheint es unerlässlich, die detaillierten Festlegungen der Verwendungsbezeichnungen in einer […] Verordnung […] vorzusehen und im BDG 1979 mit einer Verordnungsermächtigung den notwendigen einfachgesetzlichen Rahmen zu schaffen. Diese Regelungen wurden sowohl im neuen als auch im alten Besoldungsschema durchgeführt.
Entsprechendes gilt daher für die § 247 Abs 7 und 256 Abs 4.
Zu Abs 2: M...