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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 149 Verwendungszeiten und Grundausbildungen

Stanislav Horvat

Anmerkung:

Die Anlage 1 verlangt als Ernennungserfordernis wiederholt die Zurücklegung von Zeiten in bestimmten Verwendungsgruppen. In Abs. 1 wird sichergestellt, dass dafür auch Zeiten in einer gleichwertigen Verwendungsgruppe der Berufsoffiziere und der Allgemeinen Verwaltung bzw. in handwerklicher Verwendung berücksichtigt werden.

Mit BGBl I 2016/64 wurde die nicht mehr rechtfertigbare Unterscheidung innerhalb der „Gruppe der Unteroffiziere“ im Bereich des Dienst- und Besoldungsrechts durch die Zusammenlegung der Verwendungsgruppen UO 1 und UO 2 auf eine gemeinsame Verwendungsgruppe beseitigt.

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