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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 14 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Stanislav Horvat

Anmerkung: In den Erläuterungen und der Rechtsprechung des VwGH ist zu dieser Regelung Folgendes ausgeführt:

Zu Abs 4: Klarstellung, dass die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Ablauf des Monats wirksam wird, in dem die Ruhestandsversetzung rechtskräftig wird. Dies ist dann der Fall, wenn entweder der Bescheid der Verwaltungsbehörde oder die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts rechtskräftig wird. Der Bescheid einer Verwaltungsbehörde wird rechtskräftig, wenn entweder die Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen ist, auf eine Beschwerde verzichtet oder eine Beschwerde zurückgezogen wird. Die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts wird mit ihrer Erlassung rechtskräftig.

Zu Abs 5: Vor einer Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit ist […] zu eruieren, ob ein zumindest gleichwertiger und auch freier Arbeitsplatz vorhanden ist, den der (die) gesundheitlich beeinträchtige Beamte (Beamtin) noch bewältigen kann. In der Praxis spielt diese Verweisungsregelung mangels Vorhandensein derartiger Arbeitsplätze so gut wie keine Rolle.

Weitere Dienstleistung ist jedoch einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung sowo...

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