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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 144 Verwendungszeiten und Grundausbildungen

Stefan Stacher-Ritter

Anmerkung: Diese Regelung entspricht § 139 und stellt sicher, dass in jenen Fällen, in denen die Anlage 1 als Ernennungserfordernis die Zurücklegung in bestimmten Verwendungsgruppen festlegt, auch Zeiten in einer gleichwertigen Verwendungsgruppe der Wachebeamten berücksichtigt werden.

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