BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 136 Einteilung
Anmerkung: Dieser Abschnitt betrifft die Besoldungsgruppe „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ (A-Schema). In den Funktionsgruppen A6 und A7 ist nur die Grundlaufbahn vorgesehen. Beachte dazu auch die Übergangsbestimmungen in den § 244 und 254.