zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 134 Disziplinarstrafen

Susanna Loibl-van Husen

Anmerkung: Die Disziplinarstrafe einer Geldbuße ist bei Beamten/Beamtinnen des Ruhestandes nicht vorgesehen.

Der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche entspricht der Entlassung bei Beamten/Beamtinnen des Dienststandes und führt zur Auflösung des Dienstverhältnisses (vgl § 20 BDG 1979). Ein Übergang in die gesetzliche Pensionsversicherung wird bei Ausscheiden aus einem Pensionsverhältnis, das aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis (wie eben einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund) erwachsen ist, durch das in den § 311 ff ASVG geregelte Überweisungsverfahren ermöglicht.

Daten werden geladen...