BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 128b Jahresbericht
Anmerkung: Die Erläuterungen führen dazu aus:
Der Bericht über das jeweils vorangegangene Jahr ersetzt die derzeitigen Tätigkeitsberichte der Disziplinarkommissionen und soll das jeweilige „Disziplinargeschehen“ unter Einschluss der einschlägigen Judikatur transparent machen. Grundsätzlich hat der Bericht keine personenbezogenen Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten zu enthalten. Sollte der Berichtspflicht jedoch nur unter Anführung personenbezogener Daten oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten nachgekommen werden können, so hat eine Pseudonymisierung dieser Daten zu erfolgen.
Die Jahresberichte sind auf der Website des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter https://www.bmkoes.gv.at/Ministerium/bdb.html abrufbar.