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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 6 Begründung des Dienstverhältnisses

Stanislav Horvat

Anmerkung: § 6 enthält für die Anstellung jene Sonderbestimmungen, die von den allgemein für Ernennungen geltenden Bestimmungen der §§ 2 bis 5 BDG 1979 abweichen. „Die Sonderbestimmungen betreffen ausschließlich die Wirksamkeit der Ernennung von Personen, die nicht bereits in einem Dienstverhältnis zum Bund stehen. In einem solchen Fall bedarf es zur Wirksamkeit dieser erstmaligen Ernennung des Dienstantrittes durch den Beamten.“

Die tatsächliche Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit ist zwar im Normalfall der Ausdruck der Dienstbereitschaft iSd § 6 Abs 2 BDG 1979; sie ist aber nicht eine unbedingte Voraussetzung für das Vorliegen des Dienstantrittes iSd § 6 Abs 2 BDG 1979, weil die Dienstbereitschaft entscheidend ist. Das ist einerseits der Fall, wenn eine Umsetzung der Dienstbereitschaft aus Gründen unterbleibt, die nicht der Bedienstete zu vertreten hat. Andererseits ist das Unterbleiben einer tatsächlichen Aufnahme einer dienstlichen Tätigkeit auch dann unschädlich, wenn der Bedienstete ernsthaft seine Dienstbereitschaft erklärt, zugleich aber um eine Dienstbefreiung ansucht und ihm diese auch gewährt wird. Dabei ist dem Dienstgeber jedoch ein allfällig rechtswidriges Verhalten seiner Orga...

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