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Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter

BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

2. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-3694-8

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Dokumentvorschau
Loibl-van Husen/Horvat/Stacher-Ritter - BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz

§ 65 Ausmaß des Erholungsurlaubs

Susanna Loibl-van Husen

Anmerkung: Das Urlaubsausmaß wird seit aufgrund der Umstellung der Personaladministration auf eine betriebswirtschaftliche Standardsoftware generell in Stunden ausgedrückt, um einen verwaltungsökonomisch nicht zu rechtfertigenden Programmieraufwand sowie Administrativaufwand zu vermeiden. Seit hängt das Urlaubsausmaß nicht mehr vom Dienstalter, sondern vom erreichten Lebensjahr ab. Diese Änderung erfolgte im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Vordienstzeitenanrechnung.

Das Urlaubsausmaß bei Beginn des Dienstverhältnisses berechnet sich nach Abs 2 folgendermaßen: Hat das Dienstverhältnis noch keine sechs Monate gedauert, steht für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftel des jährlichen Ausmaßes zu. Daher stehen, wenn das Dienstverhältnis zB am 15.9. begonnen hat, in dem betreffenden Kalenderjahr vier Zwölftel des Gesamturlaubsausmaßes zu. Hat das Dienstverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert, steht für dieses Kalenderjahr der volle Urlaubsanspruch zu. Ergeben sich bei der Berechnung des Urlaubsausmaßes zu Beginn des Dienstverhältnisses Teile von Stunden, dann sind diese auf ganze Stunden aufzurunden.

Wenn...

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