Umsatzsteuer-Handbuch 2023
1. Aufl. 2023
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§ 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung
UStR zu § 20:
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Rz | |
1. Veranlagungszeitraum | |
1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum | |
1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum | |
1.3 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung | |
1.4 Berechnung der Steuer | |
2. Vorsteuerabzug für den Veranlagungszeitraum | |
2.1 Umfang des Vorsteuerabzugs | |
2.2 Abziehbare Vorsteuern | |
2.3 Vorsteuerabzug bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten | |
3. Kürzerer Veranlagungszeitraum | |
4. Umrechnung von Werten in einer anderen Währung | |
5. EUSt | derzeit frei |
1. Veranlagungszeitraum
1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum
2681
Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe § 20 Rz 2682 bis 2684 und Rz 2711 bis 2715.
1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum
2682
Der Unternehmer kann dieses unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG 1994 durch eine gegenüber dem Finanzamt abgegebene schriftliche Erklärung als Veranlagungszeitraum wählen (zur Erklärung siehe § 20 Rz 2685 und 2686).
2683
Hat sich der Unternehmer für ein abweichendes Wirtschaftsjahr auch auf dem Gebiet der USt entschieden, so ist es ihm nicht möglich, wieder auf das Kalenderjahr als...