Umsatzsteuer-Handbuch 2023
1. Aufl. 2023
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S. 1371BESCHLUSS (EU) 2022/1108 DER KOMMISSIONvom 1. Juli 2022über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor dem Krieg in der Ukraine fliehende Personen und an bedürftige Personen in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/132/EG des Rates vom zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 143 Buchstaben b und c der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, insbesondere auf Artikel 76 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am startete Russland einen unprovozierten und ungerechtfertigten Militärangriff auf die Ukraine. Seit der Invasion der Ukraine durch Russland sind etwa 6,2 Mio. Menschen in die Union geflohen (Stand: ). Der Zustrom von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine stellt im Hinb...