ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 544
1
Die Anordnung, dass Verweisungen grds dynamischer Natur sind, bezieht sich nur auf Bundesgesetze. Sie ist deshalb verfassungsrechtlich unproblematisch. Soll die verwiesene Norm in einer bestimmten Fassung gelten, muss dies ausdrücklich festgelegt werden. Zu einem der bedeutendsten Anwendungsfälle des § 544 vgl § 357 Rz 2.