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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3118-9

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 471d Meldungen

Andreas Blume

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Die Mustersatzung 2011 des HV (avsv Nr 105/2011 idF avsv 116/2012, abrufbar unter www.avsv.at) sieht in § 13 Abs 3 vor, dass die Frist für die An- und Abmeldung fallweise beschäftigter Personen (§ 471b) hins der innerhalb des KM liegenden Beschäftigungstage mit dem Ersten des nächstfolgenden KM beginnt.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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